Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge

 

Mit der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 29.03.2004
gelten ab dem Jahr 2005 folgende Mitgliedsbeiträge:

Einstufung Jahresbeitrag
in EUR
Erwachsene 260
Ehepaare/ Partner(in) (mit gleicher Wohnadresse) 410

Kinder bis 10 Jahre

Jugendliche 11 - 17 Jahre 1. Kind

2. Kind

3. Kind und weitere

50

105

70

50

Schüler, Studenten, Grundwehrdienst, Auszubildende (ab 18 Jahre) 150
Familienhöchstbetrag 495
Passives Mitglied 50
Spielmarke einmalig entfällt

 

 

5 Stunden Arbeitsdienst bzw. Zahlung von 10 Euro pro Stunde für 18-70 Jährige.

Maßgeblich für die Einstufung ist der Geburtsjahrgang.

Jedes Mitglied kann auf schriftlichen Antrag und gegen Rückgabe der Spielmarke seine Mitgliedschaft, auch vorübergehend, für jedes kommende Kalenderjahr in eine passive Mitgliedschaft ändern.

Wird ein Ehepartner/ Partner(in) passives Mitglied, so rückt der Ehepartner/ Partner(in) in die Beitragsklasse des Erwachsenen auf.

Bei den Jahrgangsgruppen findet die Beitragsumstufung automatisch statt.

Liegt kein Nachweis für Schüler, Studenten und Auszubildende vor, wird die entsprechende Beitragseinstufung automatisch vorgenommen.

Alle Mitgliedsbeiträge werden über Bankeinzug zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen.

Gerne können Sie sich den Aufnahmeantrag herunterladen.
Aufnahmeantrag (Aufnahmeantrag.pdf)
Diesen können Sie dann ausgefüllt an den TCK per Post oder per Fax an 07154 - 6670 senden.

 


 

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