|
Mit der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 29.03.2004 gelten ab dem Jahr 2005 folgende Mitgliedsbeiträge:
| Einstufung |
Jahresbeitrag in EUR |
| Erwachsene |
260 |
| Ehepaare/ Partner(in) (mit gleicher Wohnadresse) |
410 |
|
Kinder bis 10 Jahre
Jugendliche 11 - 17 Jahre 1. Kind
2. Kind
3. Kind und weitere
|
50
105
70
50
|
| Schüler, Studenten, Grundwehrdienst, Auszubildende (ab 18 Jahre) |
150 |
| Familienhöchstbetrag |
495 |
| Passives Mitglied |
50 |
| Spielmarke einmalig |
entfällt |
5 Stunden Arbeitsdienst bzw. Zahlung von 10 Euro pro Stunde für 18-70 Jährige.
Maßgeblich für die Einstufung ist der Geburtsjahrgang.
Jedes Mitglied kann auf schriftlichen Antrag und gegen Rückgabe der Spielmarke seine Mitgliedschaft, auch vorübergehend, für jedes kommende Kalenderjahr in eine passive Mitgliedschaft ändern.
Wird ein Ehepartner/ Partner(in) passives Mitglied, so rückt der Ehepartner/ Partner(in) in die Beitragsklasse des Erwachsenen auf.
Bei den Jahrgangsgruppen findet die Beitragsumstufung automatisch statt.
Liegt kein Nachweis für Schüler, Studenten und Auszubildende vor, wird die entsprechende Beitragseinstufung automatisch vorgenommen.
Alle Mitgliedsbeiträge werden über Bankeinzug zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen.
Gerne können Sie sich den Aufnahmeantrag herunterladen. Aufnahmeantrag (Aufnahmeantrag.pdf) Diesen können Sie dann ausgefüllt an den TCK per Post oder per Fax an 07154 - 6670 senden. |