Beitragsordnung
TCK Beitragsordnung, Stand 12.02.2016
Die beiden wichtigsten Beitragspflichten beim TCK sind die Zahlung des Mitgliedbeitrags +++Der Vorstand informiert+++sowie das Leisten der festgesetzten Arbeitsstunden. Mitgliedern die mit den Beiträgen in Verzug geraten, können vom Vorstand bestimmte Rechte (z.B. Spielberechtigung) entzogen werden.
Mitgliedsbeiträge
Einstufung |
Jahresbeitrag |
Erwachsene |
260,00 € |
Ehepaare / Partner mit gleicher Wohnadresse |
410,00 € |
Kinder bis 10 Jahre |
50,00 € |
Jugendliche 11 bis 17 Jahre |
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105,00 € |
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70,00 € |
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50,00 € |
Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahren |
150,00 € |
Familienhöchstbeitrag |
495,00 € |
Passives Mitglied |
50,00 € |
Maßgeblich für die Einstufung ist der Geburtsjahrgang.
Jedes Mitglied kann auf schriftlichen Antrag und gegen Rückgabe der Spielmarke seine Mitgliedschaft, auch vorübergehend, für jedes kommende Kalenderjahr in eine passive Mitgliedschaft ändern. Wird ein Ehepartner/ Partner(in) passives Mitglied, so rückt der Ehepartner/ Partner(in) in die Beitragsklasse des Erwachsenen auf.
Bei den Jahrgangsgruppen findet die jährliche Einstufung automatisch statt.
Liegt kein Nachweis für Schüler, Studenten und Auszubildende vor, wird die entsprechende Beitragseinstufung automatisch vorgenommen.
Alle Mitgliedsbeiträge werden über Bankeinzug (SEPA) zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen.
Arbeitsdienst
Allgemeines
Pro Jahr sind fünf Arbeitsstunden zu leisten.
Für nicht erbrachte Stunden wird eine Stundenvergütung von 10,00 € erhoben.
Ausnahmen
Ehrenmitglieder
Passive Mitglieder
Jugendliche bis 15 Jahre (wer im betreffenden Jahr 16 wird ist bereits arbeitsdienstpflichtig)
Senioren ab 70 Jahre (wer im betreffenden Jahr 70 wird ist noch arbeitsdienstpflichtig)
Aufzeichnungen
Der Vorstand wird das Jahr über versuchen die Arbeitsstunden korrekt zu erfassen. Dennoch sollten alle Mitglieder geleistete Arbeitsstunden auf dem Formular „Arbeitsdienst“ eintragen (Datum, Tätigkeit und Dauer) und das Formular vom Verantwortlichen (z.B.: Technik) unterschreiben lassen. Die Formulare sind spätestens Ende des Jahres an den Vorstand weiterzuleiten.
Neumitglieder
Neumitglieder, die im laufenden Jahr eintreten, werden anteilig berechnet (monatsweise auf ½ Std. gerundet) Beispiel: Jahr 2016, Eintritt im April 2016 = Arbeitsdienst 5 Std. / 12 * 8 Monate = 3,33 Std = Arbeitsdienst = 3,5 Std.
Übertragung des Arbeitsdienstes
Der Arbeitsdienst ist persönlich zu leisten. Eine Übertragung des Arbeitsdienstes ist ausschließlich innerhalb einer Mitgliedschaft möglich. Beispiel: Familienmitgliedschaft, 2 Erwachsene, 2 Kinder, davon 1 Kind mindestens 16 Jahre alt = Arbeitsdienst 15 Std. – die Familie kann entscheiden, ob alle jeweils 5 Stunden leisten oder einer mehr und dafür der andere wenigen – in Summe müssen 15 Stunden geleistet werden.
Stundenvergütung
Die offene Stundenvergütung bei nicht oder nur teilweise geleistetem Arbeitsdienst wird zu Beginn des Folgejahrs per Mail angekündigt und bis Ende Februar abgebucht.
Keine Spendenbescheinigungen für Arbeitsdienst möglich
Da der Arbeitsdienst und auch die ersatzweise Stundenvergütung als Teil der Beitragspflicht einzustufen ist, ist es dem Verein gesetzlich nicht erlaubt dafür eine Spendenbescheinigung auszustellen.
Änderungen
Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
2014 – Arbeitsdienst
In der Mitgliederversammlung 2014 wurden zuletzt die Regelungen des Arbeitsdienstes angepasst. An der Anzahl und der Stundenvergütung wurde nichts geändert.
2007 – Senkung Höchstbeitrag, Umstrukturierung:
Die letzte Änderung des Beitrags wurde wirksam im Jahr 2008. Senkung des Familienhöchstbeitrags um ca. 15% von 580.- auf 495.-
2004 – Beitragserhöhung
Die Beiträge wurden mit Wirksamkeit 2005 zuletzt um ca. 8,5% erhöht.