Beitragsordnung

TCK Beitragsordnung, Stand 12.02.2016

Die beiden wichtigsten Beitragspflichten beim TCK sind die Zahlung des Mitgliedbeitrags +++Der Vorstand informiert+++sowie das Leisten der festgesetzten Arbeitsstunden. Mitgliedern die mit den Beiträgen in Verzug geraten, können vom Vorstand bestimmte Rechte (z.B. Spielberechtigung) entzogen werden.

Mitgliedsbeiträge

 

Einstufung

Jahresbeitrag

Erwachsene

260,00 €

Ehepaare / Partner mit gleicher Wohnadresse

410,00 €

Kinder bis 10 Jahre

50,00 €

Jugendliche 11 bis 17 Jahre

  1. Kind

105,00 €

  1. Kind

70,00 €

  1. Kind und weitere

50,00 €

Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahren

150,00 €

Familienhöchstbeitrag

495,00 €

Passives Mitglied

50,00 €

Maßgeblich für die Einstufung ist der Geburtsjahrgang.

Jedes Mitglied kann auf schriftlichen Antrag und gegen Rückgabe der Spielmarke seine Mitgliedschaft, auch vorübergehend, für jedes kommende Kalenderjahr in eine passive Mitgliedschaft ändern. Wird ein Ehepartner/ Partner(in) passives Mitglied, so rückt der Ehepartner/ Partner(in) in die Beitragsklasse des Erwachsenen auf.

Bei den Jahrgangsgruppen findet die jährliche Einstufung automatisch statt.

Liegt kein Nachweis für Schüler, Studenten und Auszubildende vor, wird die entsprechende Beitragseinstufung automatisch vorgenommen.

Alle Mitgliedsbeiträge werden über Bankeinzug (SEPA) zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen.

Arbeitsdienst

Allgemeines

Pro Jahr sind fünf Arbeitsstunden zu leisten.
Für nicht erbrachte Stunden wird eine Stundenvergütung von 10,00 € erhoben.

 

Ausnahmen

Ehrenmitglieder
Passive Mitglieder
Jugendliche bis 15 Jahre (wer im betreffenden Jahr 16 wird ist bereits arbeitsdienstpflichtig)
Senioren ab 70 Jahre (wer im betreffenden Jahr 70 wird ist noch arbeitsdienstpflichtig)

Aufzeichnungen

Der Vorstand wird das Jahr über versuchen die Arbeitsstunden korrekt zu erfassen. Dennoch sollten alle Mitglieder geleistete Arbeitsstunden auf dem Formular „Arbeitsdienst“ eintragen (Datum, Tätigkeit und Dauer) und das Formular vom Verantwortlichen (z.B.: Technik) unterschreiben lassen. Die Formulare sind spätestens Ende des Jahres an den Vorstand weiterzuleiten.

Neumitglieder

Neumitglieder, die im laufenden Jahr eintreten, werden anteilig berechnet (monatsweise auf ½ Std. gerundet) Beispiel: Jahr 2016, Eintritt im April 2016 = Arbeitsdienst 5 Std. / 12 * 8 Monate = 3,33 Std = Arbeitsdienst = 3,5 Std.

Übertragung des Arbeitsdienstes

Der Arbeitsdienst ist persönlich zu leisten. Eine Übertragung des Arbeitsdienstes ist ausschließlich innerhalb einer Mitgliedschaft möglich. Beispiel: Familienmitgliedschaft, 2 Erwachsene, 2 Kinder, davon 1 Kind mindestens 16 Jahre alt = Arbeitsdienst 15 Std. – die Familie kann entscheiden, ob alle jeweils 5 Stunden leisten oder einer mehr und dafür der andere wenigen – in Summe müssen 15 Stunden geleistet werden.

Stundenvergütung

Die offene Stundenvergütung bei nicht oder nur teilweise geleistetem Arbeitsdienst wird zu Beginn des Folgejahrs per Mail angekündigt und bis Ende Februar abgebucht.

Keine Spendenbescheinigungen für Arbeitsdienst möglich

Da der Arbeitsdienst und auch die ersatzweise Stundenvergütung als Teil der Beitragspflicht einzustufen ist, ist es dem Verein gesetzlich nicht erlaubt dafür eine Spendenbescheinigung auszustellen.

Änderungen

Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

2014 – Arbeitsdienst

In der Mitgliederversammlung 2014 wurden zuletzt die Regelungen des Arbeitsdienstes angepasst. An der Anzahl und der Stundenvergütung wurde nichts geändert.

2007 – Senkung Höchstbeitrag, Umstrukturierung:

Die letzte Änderung des Beitrags wurde wirksam im Jahr 2008. Senkung des Familienhöchstbeitrags um ca. 15% von 580.- auf 495.-

2004 – Beitragserhöhung

Die Beiträge wurden mit Wirksamkeit 2005 zuletzt um ca. 8,5% erhöht.