Für die Schnuppermitgliedschaft gelten im ersten Jahr folgende Mitgliedsbeiträge:
Einstufung |
Jahresbeitrag |
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Erwachsene |
160 € |
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Ehepartner/Partner(in) mit gleichem Wohnsitz |
250 € |
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Wird ein Ehepartner/Partner(in) passives Mitglied, rückt der Ehepartner/Partner(in) in die Beitragsklasse der Erwachsenen auf. | ||
Kinder bis 10 Jahre |
30 € |
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Maßgeblich für die Einstufung ist der Geburtsjahrgang. Bei den Jahrgangsgruppen findet die Beitragsumstufung automatisch statt. | ||
Jugendliche 11 – 17 Jahre |
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63 € |
Schüler, Studenten, Auszubildende und Sozialdienstleistende ab 18 Jahre (nur mit entsprechendem Nachweis) Liegt bis zum 31.12. kein Nachweis vor, erfolgt die entsprechende Einstufung für das Folgejahr automatisch. |
90 € |
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Familienhöchstbetrag |
300 € |
Während der Schnuppermitgliedschaft gelten folgenden abweichende Bestimmungen:
Es kann nur einmal eine Schnuppermitgliedschaft beantragt werden.
Bei einer Schnuppermitgliedschaft fallen im Kalenderjahr des Abschlusses keine Arbeitsdienste an.
Eine Schnuppermitgliedschaft geht automatisch in eine „normale“ Mitgliedschaft über, wenn sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird.