Mitgliedsbeiträge
Mit der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 29.03.2004 gelten ab dem Jahr 2005 folgende Mitgliedsbeiträge:
Einstufung |
Jahresbeitrag |
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Erwachsene |
260 € |
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Ehepartner/Partner(in) mit gleichem Wohnsitz |
410 € |
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Wird ein Ehepartner/Partner(in) passives Mitglied, rückt der Ehepartner/Partner(in) in die Beitragsklasse der Erwachsenen auf. | ||
Kinder bis 10 Jahre |
60 € |
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Maßgeblich für die Einstufung ist der Geburtsjahrgang. Bei den Jahrgangsgruppen findet die Beitragsumstufung automatisch statt. | ||
Jugendliche 11 – 17 Jahre |
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105 € |
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70 € |
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50 € |
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Schüler, Studenten, Auszubildende und Sozialdienstleistende ab 18 Jahre (nur mit entsprechendem Nachweis) Liegt bis zum 31.12. kein Nachweis vor, erfolgt die entsprechende Einstufung für das Folgejahr automatisch. |
150 € |
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Familienhöchstbetrag |
495 € |
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Passive Mitgliedschaft |
50 € |
Als weiterer Bestandteil der Mitgliedschaft ist ein Arbeitsdienst für alle Mitglieder zwischen 16 – 70 Jahre – maßgeblich ist der Geburtsjahrgang – (passive Mitgliedschaften ausgeschlossen) von 5 Stunden pro Jahr vorgeschrieben.
Arbeitsdienststunden innerhalb einer Mitgliedschaft können übertragen werden – eine Übertragung auf andere Mitglieder ist ausgeschlossen.
Sollte der Arbeitsdienst nicht erbracht werden, werden pro nicht geleisteter Arbeitsdienststunde 10 € berechnet. Die Berechnung erfolgt zum Januar des Folgejahres und wird vom angegebenen Konto per Sepa-Lastschrift abgebucht. Eine Kündigung bzw. einen Wechsel von Aktiv auf Passiv befreit nicht von der Leistung des Arbeitsdienstes im laufenden Jahr.