Mitgliedsbeiträge

Mit der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 29.03.2004 gelten ab dem Jahr 2005 folgende Mitgliedsbeiträge:

Einstufung

Jahresbeitrag

Erwachsene

260 €

Ehepartner/Partner(in) mit gleichem Wohnsitz

410 €

Wird ein Ehepartner/Partner(in) passives Mitglied, rückt der Ehepartner/Partner(in) in die Beitragsklasse der Erwachsenen auf.
Kinder bis 10 Jahre

60 €

Maßgeblich für die Einstufung ist der Geburtsjahrgang. Bei den Jahrgangsgruppen findet die Beitragsumstufung automatisch statt.
Jugendliche 11 – 17 Jahre
  1. Kind

105 €

  1. Kind

70 €

  1. Kind

50 €

Schüler, Studenten, Auszubildende und Sozialdienstleistende ab 18 Jahre (nur mit entsprechendem Nachweis)

Liegt bis zum 31.12. kein Nachweis vor, erfolgt die entsprechende Einstufung für das Folgejahr automatisch.

150 €

Familienhöchstbetrag

495 €

Passive Mitgliedschaft

50 €

Als weiterer Bestandteil der Mitgliedschaft ist ein Arbeitsdienst für alle Mitglieder zwischen 16 – 70 Jahre – maßgeblich ist der Geburtsjahrgang – (passive Mitgliedschaften ausgeschlossen) von 5 Stunden pro Jahr vorgeschrieben.

Arbeitsdienststunden innerhalb einer Mitgliedschaft können übertragen werden – eine Übertragung auf andere Mitglieder ist ausgeschlossen.

Sollte der Arbeitsdienst nicht erbracht werden, werden pro nicht geleisteter Arbeitsdienststunde 10 € berechnet. Die Berechnung erfolgt zum Januar des Folgejahres und wird vom angegebenen Konto per Sepa-Lastschrift abgebucht. Eine Kündigung bzw. einen Wechsel von Aktiv auf Passiv befreit nicht von der Leistung des Arbeitsdienstes im laufenden Jahr.