Spielordnung Freiplätze, Stand 04.05.2020

Die Spielordnung soll einen reibungslosen und chancengleichen Spielbetrieb für alle Spieler sicherstellen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Spieler bereit sind, sich in sportlicher und fairer Weise an die Grundsätze der Spielordnung zu halten. Jedes Mitglied ist berechtigt und aufgerufen, jederzeit selbst für die Einhaltung der Spielordnung zu sorgen.

Plätze und die Platzanlage sind so zu verlassen, wie man diese selbst anzutreffen wünscht.

Es ist selbstverständlich, wir möchten aber trotzdem darauf hinweisen: Flaschen und sonstige Utensilien sind mitzunehmen, Sonnenschirme windsicher zu schließen, Kissen entsprechend aufzuräumen. Mit den Spiel- und Pflegegeräten ist sorgsam umzugehen und sie sind nach Benutzung an den vorgesehenen Standort zurückzubringen. Die Veranstalter von Turnieren bzw. bei Verbandsspielen der Mannschaftsführer, sind für die Einhaltung der Spielordnung verantwortlich.

I. Allgemeines

Auf dem Platz darf nur mit Tennisschuhen gespielt werden. Joggingschuhe sind keine geeigneten Tennisschuhe! Es soll übliche Tennisbekleidung getragen werden. Der Platz ist nach dem Spiel vollständig bis zu den Rändern abzuziehen. Bei Bedarf ist der Platz vor und nach dem Spielen zu wässern. Die Linien sollen nach dem Spiel nicht gekehrt werden. Bei Bedarf dürfen die Linien vor oder während dem Spielen gekehrt werden.

II. Spielberechtigung auf den Plätzen

1. Ordentliche Mitglieder (aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder) sind auf allen Plätzen voll spielberechtigt.

2. Passive Mitglieder sind nicht spielberechtigt. Sie sind Gästen von Mitgliedern (lt. Nr. 4) oder Nichtmitgliedern (lt. Nr. 5) gleichgestellt.

3. Hallenbenutzer mit Ganzjahresabo sind zur Abozeit auch auf den Freiplätzen 5 bis 9 spielberechtigt, wenn diese vor Spielbeginn nicht belegt sind. Beginn und Ende sind über eBusy am Hallenterminal zu buchen

4. Gäste von Mitgliedern

a) die aktiven Mitglieder eines anderen Tennisverein, sind voll spielberechtigt, wenn sie im Besitz einer Gastberechtigung sind und mit einem ordentlichen Mitglied spielen.

b) die nicht aktives Mitglied in einem anderen Tennisverein sind, dürfen mit einer Gastberechtigung mit ordentlichen Mitgliedern spielen. Hat ein Gast drei Mal mit Mitgliedern mit einer Gastmarke gespielt, so muss der Platz (lt. Nr. 5) gemietet werden.

Die gastgebenden Mitglieder sind für den Erwerb der Gasberechtigung und der Einhaltung der Spielordnung verantwortlich.

Die Gastberechtigung entspricht einer ordentlichen Spielberechtigung. Gastberechtigungen sind einen ganzen Tag gültig.

5. Nichtmitglieder können Spielberechtigungen für die Dauer einer oder mehrerer Einheiten mit einer ebusy-Buchung erwerben und sind dann auf den Plätzen 5 bis 9 spielberechtigt. Eine Spielzeit für Nichtmitglieder beträgt max. 90 Minuten.

IV. Belegung der Plätze

1. Mitglieder und Nichtmitglieder können Plätze, auf denen sie nach II. spielberechtigt sind, für eine bestimmte Zeit (Belegzeit) über eBusy buchen.

2. Die max. Belegzeit beträgt

für ein Einzelspiel 60 Minuten-
für ein Doppel 90 Minuten-

3. Die Belegung der Plätze erfolgt ausschließlich mit dem eBusy-Freiplatzbuchungsmodul. Einzelheiten können der eBusy-Bedienungsanleitung entnommen werden (Anlage 1)

4. Generell wird bei der Platzbelegung um einen sportlichen und kollegialen Umgang gebeten. Die Regelungen der Spielordnung und des eBusy-Buchungssystems zur Platzbelegung sollten nicht die Grundlage einer Diskussion am Tennisplatz sein.

V. Turniere, Training, Breitensport

1. Für Turniere, den offiziellen Trainingsbetrieb, sowie für die Durchführung der Breitensportkurse oder Veranstaltungen von Kooperationspartnern können die erforderlichen Plätze durch den Sportwart und seines Vertreters gesperrt werden. s wird im eBusy-System verbindlich eingetragen Die Vorschrift über die Spielberechtigung und die Belegung der Plätze nach II./III./IV. finden insoweit keine Anwendung.

2. Freundschaftsturniere dürfen auf den Plätzen nur mit Zustimmung des Sportwartes oder seines Vertreters ausgetragen werden. Dabei ist auf die Interessen aller Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Freundschaftsturniere sind mindestens 10 Tage vorher durch Aushang an der Info-Tafel anzukündigen.

VI. Sonstiges

1. Der Technische Wart, seine Vertreter, sowie die Platzwarte können Plätze sperren, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder zur Wartung und Pflege der Plätze erforderlich ist.

2. Der Vorstand behält sich vor, wiederholte Verstöße gegen die Spielordnung zu ahnden.

Kornwestheim, 04.05.2020

Der Vorstand